Verantwortungseigentum beschreibt eine Eigentumsform, bei der eine Struktur nicht als privates Vermögen behandelt wird, sondern an einen Zweck gebunden ist.
Im internationalen Kontext wird dafür häufig der Begriff Steward-Ownership verwendet.
Verantwortungseigentum beantwortet drei Fragen:
Die Struktur wird von Menschen oder Organisationen gehalten, die Verantwortung für ihren Zweck übernehmen. Eigentum, Stimmrechte und Gewinne sind dabei nicht frei verfügbar, sondern an Aufgabe und Zweck gebunden.
Verantwortungseigentum ist in Deutschland und in der Schweiz derzeit meist keine eigene Rechtsform.
In der Praxis wird zunächst eine bestehende Rechtsform gegründet, zum Beispiel:
Diese Struktur wird durch Satzung, Statuten oder zusätzliche Vereinbarungen so gestaltet, dass sie nach den Prinzipien des Verantwortungseigentums funktioniert.
Auch Privatpersonen können am Anfang Gründer:innen, Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen sein. Entscheidend ist, welche Rechte dauerhaft bestehen.
Die zentrale Frage lautet nicht:
Darf eine Privatperson beteiligt sein?
Sondern:
Kann diese Person die Struktur allein verkaufen, privatisieren, vererben, zweckentfremden oder Gewinne frei entnehmen?
Verantwortungseigentum begrenzt genau diese Möglichkeiten.
Eigentümer ist rechtlich eine konkrete Person, Organisation oder Rechtsperson.
Das kann je nach Struktur sein:
Die Struktur gehört damit nicht „allen“ im losen Sinn, sondern wird rechtlich klar gehalten und treuhänderisch für den Zweck geführt.
Entscheidungen werden nicht nach Kapitalanteilen getroffen, sondern nach Verantwortung, Rolle und Zweckbindung.
Kapital gibt nicht automatisch Kontrolle.
Entscheidungsrechte liegen bei Menschen oder Organisationen, die aktiv Verantwortung für die Struktur übernehmen.
Überschüsse werden nicht frei privatisiert.
Sie bleiben im Zweckzusammenhang und können verwendet werden für:
Für TEIKEI ist Verantwortungseigentum relevant, um gemeinschaftlich aufgebaute Infrastruktur langfristig zu schützen.
Dazu gehören:
Verantwortungseigentum kann helfen, diese Strukturen aus persönlicher Abhängigkeit herauszulösen und langfristig an den gemeinsamen Zweck zu binden.
Verantwortungseigentum ist nicht automatisch Gemeinnützigkeit.
Verantwortungseigentum regelt Eigentum, Kontrolle und Vermögensbindung.
Gemeinnützigkeit regelt steuerliche Anerkennung und Zweckverwendung.
Beides muss rechtlich getrennt geprüft werden.
Verantwortungseigentum bedeutet:
Eine Struktur wird nicht zur privaten Verwertung gehalten, sondern für ihren Zweck.
Entscheidungen folgen der Verantwortung.
Überschüsse bleiben im System.
Die Infrastruktur bleibt langfristig dem gemeinsamen Zweck verpflichtet.