Agora und Agora Marktplatz › … › !AGB – Überblick · 3 Min. Lesezeit
TEIKEI basiert auf einem solidarischen Modell, das auf Zusammenarbeit, Transparenz und Gemeinschaft setzt. Mitglieder haben zwei Bestelloptionen:
(1) Laufzeit und Verlängerung: Ein Ernteanteil ist für eine Saison gültig. Eine Saison umfasst in der Regel zwölf Monate (nicht länger), beginnend mit dem ersten Monat nach Bestellung oder nach einem festgelegten Startzeitpunkt. Der Ernteanteil verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern das Mitglied nicht spätestens sieben Tage vor Ablauf der aktuellen Saison kündigt. Mitglieder erhalten spätestens 28 Tage vor der automatischen Verlängerung eine Benachrichtigung per E-Mail mit Informationen zur bevorstehenden Verlängerung sowie zur Kündigungsfrist.
(2) Flexibilität während der Saison: Mitglieder können während der gesamten Saison zusätzliche Mengen oder weitere Ernteanteile bestellen, sofern diese verfügbar sind.
(3) Produktzusammensetzung & Ersatzlieferungen: Die Auswahl der in den Ernteanteilen enthaltenen Produkte basiert auf den saisonalen Erträgen der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe. Aufgrund natürlicher Schwankungen kann es vorkommen, dass einzelne Produkte nicht in der vorgesehenen Menge oder Qualität verfügbar sind. In solchen Fällen stellt TEIKEI gleichwertige Alternativen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Produkte kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen in der Produktzusammensetzung informiert. Kleinere Abweichungen, die den Gesamtwert der Lieferung nicht wesentlich beeinflussen, gelten als akzeptiert.
(1) Für Mitglieder, die flexibel bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit, Produkte ohne langfristige Verpflichtung zu bestellen.
(2) Einmalbestellungen unterliegen der Verfügbarkeit und sind im Shop ersichtlich.
(3) Aufgrund der Planungslogistik kann der Preis pro Produkt bei Einmalbestellungen bis zu 25 % höher sein als bei Ernteanteilen.
(1) Der Anbieter behält sich vor, Produktzusammensetzungen oder Preise in Ausnahmefällen mit angemessener Ankündigung anzupassen, sofern außergewöhnliche Änderungen in Produktions-, Logistik- oder Marktbedingungen dies erforderlich machen. Die Mitglieder werden über solche Anpassungen mindestens 14 Tage vor deren Wirksamkeit informiert. In diesem Fall steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht für betroffene Ernteanteile oder Bestellungen zu, das innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung per E-Mail oder über das Mitgliederkonto ausgeübt werden kann. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
(1) Mitglieder, die einen Ernteanteil abschließen, verpflichten sich verbindlich zur Mitwirkung an einer solidarischen Versorgungsstruktur für eine gesamte Saison. Diese Zusage geht über eine übliche Einzelbestellung hinaus und sichert die Planung und Produktion der beteiligten Höfe. Die Verantwortung für die Abnahme der Ernte sowie das gemeinsame Tragen landwirtschaftlicher Risiken erfolgt im Geiste der zehn TEIKEI-Prinzipien, insbesondere der geplanten Produktion, der geteilten Verantwortung und der gegenseitigen Unterstützung.
(2) Ein Rücktritt während der Laufzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 5 möglich.
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Von Felix Schröder, mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
Fassung vom 30. März 2026 · Erstellt am 30. März 2026
Fragen oder Hinweise? support@teikei.us