Agora und Agora Marktplatz › … › !AGB – Überblick · 5 Min. Lesezeit
Mitglieder können ihren Ernteanteil jederzeit bis spätestens sieben Tage vor der automatischen Verlängerung kündigen. Die Kündigung erfolgt über das Kündigungsformular auf der TEIKEI-Plattform und ist im Mitgliederbereich leicht zugänglich.
Falls der Zugang zum Konto nicht möglich ist, kann die Kündigung alternativ per E-Mail an support@teikei.shop eingereicht werden.
Mitglieder können ihren Ernteanteil auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung muss per E-Mail beantragt werden.
Unbeschadet der freiwilligen Kulanzregelung kann ein Mitglied den Ernteanteil aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, etwa durch:
Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich unter Angabe und Nachweis des wichtigen Grundes zu beantragen. Nach Prüfung des Falls erfolgt entweder eine anteilige Gutschrift für nicht gelieferte Anteile oder eine individuelle Lösung im Sinne der TEIKEI-Prinzipien.
Die solidarische Verpflichtung gegenüber den Produzent:innen bleibt dabei Richtschnur für eine faire Lösung.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Ernteanteil vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. In diesem Fall werden dem Mitglied alle nicht erbrachten Leistungen anteilig zurückerstattet.
Bevorzugt wird das SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmethoden (z. B. Paypal, Kreditkarte) sind mit einer Servicegebühr in Höhe von ca. 3–5 % verbunden, die derzeit noch von TEIKEI übernommen wird.
TEIKEI behält sich das Recht vor, diese Servicegebühren künftig anteilig an die Mitglieder weiterzugeben. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
Bestellungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang bezahlt werden. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist oder spätestens bis zum Stichtag des ersten Liefermonats, wird die Bestellung storniert.
Aktuell müssen Ernteanteile zu 100 % im Voraus bezahlt werden. Diese Vorauszahlung sichert die Planungssicherheit für die beteiligten Höfe und folgt den Prinzipien der solidarischen Landwirtschaft.
TEIKEI arbeitet an der Einführung einer Teilzahlungsmöglichkeit. Bis zur Umsetzung dieser Option ist eine Vorauszahlung erforderlich.
Falls eine Zahlung für die Verlängerung eines Ernteanteils nicht rechtzeitig erfolgt, erhält das Mitglied eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 7 Tagen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, wird der Ernteanteil storniert, und das Mitglied verliert den Anspruch auf die nächste Saison.
Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel aktiv und gedeckt ist.
Falls eine Zahlung für eine Bestellung (z. B. Einmalbestellungen, Ernteanteilsverlängerungen oder andere offene Beträge) ausbleibt, erhält das Mitglied eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen sowie einem Zahlungslink.
Wird die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht geleistet, kann die Bestellung storniert oder der Ernteanteil nicht verlängert werden.
TEIKEI behält sich vor, bei wiederholter Nichtzahlung oder Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 5 € pro Fall zu erheben, sofern das Mitglied die Verzögerung zu vertreten hat.
Weitere Mahnstufen können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, über die das Mitglied transparent informiert wird.
TEIKEI kann Zahlungsmodalitäten mit Wirkung für zukünftige Ernteperioden oder Einmalbestellungen anpassen, sofern diese mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden.
Mitglieder haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5, wenn sich die Bedingungen wesentlich verändern.
(1) Gutschriften, die aufgrund von Qualitätsabweichungen, organisatorischen Anpassungen oder sonstigen Kulanzregelungen entstehen, werden dem Mitgliedskonto gutgeschrieben und können für zukünftige Bestellungen innerhalb des TEIKEI-Systems verwendet werden.
Eine Auszahlung der Gutschrift ist erst nach Ablauf der laufenden Ernteperiode möglich. Während der Laufzeit eines aktiven Ernteanteils ist eine Rücküberweisung grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Organisator:innen von TEIKEI-Abholorten erhalten für ihren Beitrag zur Koordination und Verteilung eine Gutschrift. Die Gutschrift wird dem jeweiligen Mitgliedskonto gutgeschrieben, sobald die ausgefüllte Abholliste vollständig eingereicht und geprüft wurde.
Eine Auszahlung ist auf Antrag möglich, sofern eine formgerechte Rechnung über den Gutschriftenbetrag gestellt wird. Sofern keine Auszahlung beantragt wird, verbleibt der Betrag als nicht ausgezahlte Gutschrift auf dem Mitgliedskonto und kann dort optional bei zukünftigen Buchungsvorgängen berücksichtigt werden.
(3) Gutschriften behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Ausstellung (gilt für alle Gutschriften-Typen). Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie automatisch, sofern sie nicht eingelöst oder zur Auszahlung beantragt wurden. Die Gültigkeitsdauer gilt unabhängig davon, ob währenddessen ein aktiver Ernteanteil besteht. Mitglieder werden rechtzeitig vor Ablauf per E-Mail erinnert.
(1) Die eingegangenen Zahlungen der Mitglieder für Ernteanteile oder Einmalbestellungen dienen der Finanzierung einer solidarischen Lebensmittelversorgung und umfassen unter anderem auch Beiträge zur Unterstützung der beteiligten Partnerhöfe.
(2) Die Weitergabe der Mittel an die Höfe erfolgt auf Grundlage transparenter Vereinbarungen, die gemeinsam zwischen TEIKEI und den jeweiligen Partnerhöfen getroffen werden. Dabei können sowohl monatliche als auch saisonale Auszahlungsmodelle vereinbart werden, je nach Bedarf und Struktur der Produktion.
(3) Ziel ist es, eine planbare, gemeinschaftlich getragene Finanzierung der landwirtschaftlichen Arbeit zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung berücksichtigt sowohl die saisonalen Rhythmen der Betriebe als auch den solidarischen Charakter der Beiträge zur Grundkostenbeteiligung.
(4) Eine Garantie über einen bestimmten Auszahlungsturnus besteht nicht. Die Regelung dient der Flexibilisierung und soll es ermöglichen, in gemeinsamer Absprache faire und nachhaltige Zahlungswege innerhalb des TEIKEI-Netzwerks zu etablieren.
↑ Eine Ebene höher: !AGB – Überblick
Von Felix Schröder, mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
Fassung vom 30. März 2026 · Erstellt am 30. März 2026
Fragen oder Hinweise? support@teikei.us