(1) Regelmäßige Updates & Benachrichtigungen:
TEIKEI verpflichtet sich, Mitglieder rechtzeitig über relevante Änderungen zu informieren, insbesondere zu Mindestbestellmengen, Lieferbedingungen oder Anpassungen der Ernteanteile.
(2) Kommunikationskanäle:
Mitglieder erhalten regelmäßig Updates zu Bestellungen, Lieferstatus und Mindestbestellmengen per E-Mail.
(3) Meldung geplanter Änderungen durch Organisator:innen:
Geplante Änderungen an Abholorten, Öffnungszeiten oder Rollen (z. B. Wechsel der Ansprechperson) sind rechtzeitig vor dem nächsten Liefertermin an das TEIKEI-Team zu übermitteln.
(4) Änderungen, die den Ablauf oder die Darstellung auf der Plattform betreffen, müssen spätestens 4 Werktage vor dem relevanten Stichtag per E-Mail an support@teikei.shop gemeldet werden.
(5) In dringenden Fällen ist eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen möglich. Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktage.
(1) Zur besseren Übersicht und laufenden Anpassung stellt TEIKEI ein ergänzendes TEIKEI-Wiki zur Verfügung, das aktuelle Prozesse, Beispiele und Hinweise enthält. Dieses dient zur praktischen Anwendung der AGB im Alltag und zur Orientierung bei organisatorischen Fragen. Die dort beschriebenen Regelungen und Abläufe sind integraler Bestandteil der Kommunikation mit den Mitgliedern.
(2) Das Wiki ist öffentlich zugänglich unter:
https://wiki.teikei.us/de/home
Es kann über die Plattform, den TEIKEI-Chatbot oder geeignete Kommunikationsdienste erreicht werden.
(1) Der Betrieb der TEIKEI-Plattform sowie der damit verbundenen Grundstruktur – einschließlich Kommunikation, Softwareentwicklung, Logistikkoordination und Community-Support – erfolgt aktuell durch das zentrale TEIKEI-Team. Dieses Team sorgt für den reibungslosen Ablauf des europaweiten Versorgungsnetzwerks.
(2) Zur anteiligen Deckung der laufenden Betriebskosten wird derzeit ein Plattformbeitrag in Höhe von 10 % des Produktwertes kalkuliert. Dieser Beitrag ist bereits im angegebenen Produktpreis enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Er dient der Finanzierung von Struktur, Betreuung und Weiterentwicklung des Systems. Die Mitglieder leisten mit jedem Einkauf automatisch ihren Anteil zur Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Infrastruktur.
(3) Perspektivisch ist vorgesehen, den Plattformbeitrag teilweise oder vollständig durch eigenständige Mitgliedsbeiträge zu ergänzen oder zu ersetzen, die unabhängig vom Bestellvolumen erhoben werden. Ziel ist es, eine stabilere und gemeinschaftlich getragene Grundfinanzierung der Plattform zu ermöglichen.
(4) Die Ausgestaltung solcher Mitgliedsbeiträge kann unterschiedliche Nutzergruppen betreffen (z. B. Haushalte, Gemeinschaften, gewerbliche Abnehmer oder weitere Partner) und erfolgt schrittweise im Rahmen der Weiterentwicklung der TEIKEI Agora.
(5) Die konkrete Ausgestaltung, Höhe und Anwendung der Mitgliedsbeiträge kann sich im Zuge der Weiterentwicklung ändern und wird transparent kommuniziert.
(6) Eine ausführlichere Darstellung der in Entwicklung befindlichen Mitgliedschaftslogik ist hier einsehbar:
https://wiki.teikei.us/de/home/1_TEIKEI_Agora/Überblick/Entwicklung-der-Agora/TEIKEI-Agora-3-Punkt-Null/Mitgliedschaft