Die Landwirtschaft nimmt im europäischen Rechtssystem eine besondere Stellung ein.
Während viele Wirtschaftsbereiche vollständig den Regeln des freien Wettbewerbs unterliegen, wird die Landwirtschaft politisch und rechtlich als ein Sektor betrachtet, der eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe erfüllt: die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln.
Diese besondere Rolle ist im Primärrecht der Europäischen Union verankert – insbesondere im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Die grundlegenden Ziele der europäischen Agrarpolitik sind in Artikel 39 AEUV festgelegt.
Dieser Artikel bildet die Grundlage der sogenannten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Der Gesetzestext formuliert folgende Ziele:
Der Artikel macht deutlich, dass Landwirtschaft nicht ausschließlich als Marktsektor verstanden wird, sondern auch als ein Bereich, der gesellschaftliche Stabilität und Ernährungssicherheit gewährleisten soll.
Artikel 39 AEUV weist zusätzlich darauf hin, dass bei der Gestaltung der Agrarpolitik bestimmte strukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden müssen:
Diese Faktoren erklären, warum Landwirtschaft in der Politik häufig anders behandelt wird als andere Wirtschaftsbereiche.
Die Sonderstellung der Landwirtschaft zeigt sich auch im Wettbewerbsrecht.
Artikel 42 AEUV legt fest:
Die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union gelten für landwirtschaftliche Produktion und Handel nur insoweit, wie das Europäische Parlament und der Rat dies unter Berücksichtigung der Ziele der Agrarpolitik bestimmen.
Damit wird ermöglicht, dass in der Landwirtschaft Kooperationen erlaubt sind, die in anderen Branchen möglicherweise als wettbewerbswidrig gelten würden.
Auf Grundlage der genannten Artikel wurde eine Reihe von Verordnungen geschaffen, die den landwirtschaftlichen Markt regulieren.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die sogenannte Gemeinsame Marktorganisation (Common Market Organisation, CMO).
Diese Verordnung ermöglicht unter anderem:
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die strukturellen Nachteile vieler landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber großen Handelsstrukturen auszugleichen.
Die europäische Agrarpolitik bewegt sich grundsätzlich zwischen zwei Polen:
Die rechtlichen Grundlagen zeigen, dass beide Perspektiven gleichzeitig berücksichtigt werden sollen. Einerseits bleibt Landwirtschaft Teil des wirtschaftlichen Systems, andererseits wird ihre Rolle für Ernährungssicherheit, regionale Entwicklung und gesellschaftliche Stabilität anerkannt.
Diese rechtliche Sonderstellung erklärt auch, warum viele Formen kooperativer Landwirtschaft entstehen konnten, beispielsweise:
Solche Initiativen bewegen sich häufig in einem Bereich, in dem Kooperation entlang der Wertschöpfungskette ausdrücklich vorgesehen oder zumindest ermöglicht wird.
Die Landwirtschaft wird im europäischen Recht nicht als gewöhnlicher Marktsektor behandelt.
Die europäischen Verträge definieren klare gesellschaftliche Ziele:
Diese Ziele begründen die besondere politische und rechtliche Stellung der Landwirtschaft in Europa.