Die Abfüllung von Olivenöl für den Vertrieb an Endverbraucher:innen ist in der EU durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 geregelt. Sie schreibt vor, dass Olivenöl in Einweg-Behältnissen mit einem Volumen von maximal fünf Litern abgegeben werden darf, wenn es an Endverbraucher:innen oder Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen verkauft wird.
TEIKEI strebt jedoch ein zukunftsfähiges, mehrwegfähiges System ohne Einwegmüll an. Wir möchten gemeinschaftlich organisierte Nachfüll- und Abfüllsysteme etablieren, die trotz dieser regulatorischen Hürden rechtssicher möglich sind – mit einer neuen Logik, die Verantwortung in die Hände der Gemeinschaft legt.
Gemäß Artikel 2 der EU-Verordnung Nr. 29/2012 dürfen Olivenöle nur in vorverpackten Behältern mit einem Volumen von höchstens 5 Litern abgegeben werden. Ziel ist es laut Gesetzesbegründung, Betrug und Falschdeklarationen vorzubeugen, da Olivenöl im Vergleich zu anderen Speiseölen erheblich teurer ist.
„Es ist nicht auszuschließen, dass größere Gebinde zur Verfälschung durch Beimischung von günstigeren Ölen führen.“
— Erwägungsgrund zur Verordnung (EU) Nr. 29/2012
Dies schafft einen Spielraum, wenn es sich um gemeinschaftlich organisierte Strukturen handelt, bei denen die Endverpackung nicht durch ein Unternehmen, sondern innerhalb der Gemeinschaft realisiert wird.
In der Praxis setzt TEIKEI auf ein System, das folgende Bausteine beinhaltet:
Hierbei ist der entscheidende Punkt, dass die „letzte Meile“ – die Abfüllung in ein ≤5 l-Gebinde – nicht vom Versender, sondern von der Gemeinschaft übernommen wird.
Gespräche mit Behörden und Rückmeldungen aus dem Netzwerk zeigen:
Es ist aus juristischer Perspektive nicht verboten, wenn eine Gemeinschaft ein größeres Fass oder einen Kanister erhält und daraus dann vor Ort Abfüllungen in ≤5 l-Einheiten vornimmt.
Voraussetzungen:
👉 Wichtig: Der TEIKEI-Ansatz fordert keine Gesetzesumgehung, sondern nutzt den vorhandenen Spielraum innerhalb der EU-Verordnung – unter Einbezug von Verantwortung, Transparenz und Gemeinschaft.
Warum dürfen keine 17-Liter-Kanister direkt an Endverbraucher:innen verkauft werden?
→ Weil laut EU-Verordnung (EU) Nr. 29/2012 nur Gebinde bis max. 5 Liter erlaubt sind – zum Schutz vor Fälschung und Betrug.
Wie kann ich trotzdem ein Fass bekommen?
→ Nur durch die Anmeldung einer Gemeinschaft, die als rechtlicher Rahmen für die Verteilung dient.
Was ist ein Endgebinde?
→ Das Gefäß, das direkt beim Mitglied ankommt. Es muss ≤5 Liter groß sein und korrekt etikettiert sein.
Macht sich TEIKEI strafbar?
→ Nein. Der Umgang erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung. Es wird kein Verkauf an Endverbraucher:innen größer 5 l durchgeführt.
TEIKEI denkt Gesetz und Verantwortung neu: Statt anonymem Massenvertrieb setzen wir auf Verantwortungsgemeinschaften, Transparenz und klimafreundliche Logistik. Das Gesetz schützt vor Missbrauch – nicht vor Innovation.
Wenn wir Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelethik ernst nehmen, dann sind wir nicht das Problem, sondern Teil der Lösung.
👉 Werde Teil dieser Bewegung – gründe eine Gemeinschaft, fülle solidarisch ab und mach Verpackung überflüssig.
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