Agora und Agora Marktplatz › Rechtliches › Hintergrundwissen · 4 Min. Lesezeit
Die Abfüllung von Olivenöl für den Vertrieb an Endverbraucher:innen ist in der EU durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 geregelt. Sie hat die frühere Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 abgelöst. Nach Artikel 4 wird Olivenöl Endverbraucher:innen in Verpackungen von höchstens fünf Litern mit nicht wiederverwendbarem Verschluss angeboten. Für Gaststätten, Krankenhäuser, Kantinen und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen können die Mitgliedstaaten größere Verpackungen zulassen.
TEIKEI strebt jedoch ein zukunftsfähiges, mehrwegfähiges System ohne Einwegmüll an. Wir möchten gemeinschaftlich organisierte Nachfüll- und Abfüllsysteme etablieren, die trotz dieser regulatorischen Hürden rechtssicher möglich sind – mit einer neuen Logik, die Verantwortung in die Hände der Gemeinschaft legt.
Gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 dürfen Olivenöle Endverbraucher:innen nur in Verpackungen von höchstens 5 Litern mit nicht wiederverwendbarem Verschluss angeboten werden. Die Verpackung muss nach den Vorgaben der Verordnung gekennzeichnet sein.
Erwägungsgrund 6 der Verordnung begründet das mit der Echtheit des Olivenöls: Verpackungen für den Einzelhandel sollen eine bestimmte Größe nicht überschreiten und einen geeigneten Verschluss haben.
Dies schafft einen Spielraum, wenn es sich um gemeinschaftlich organisierte Strukturen handelt, bei denen die Endverpackung nicht durch ein Unternehmen, sondern innerhalb der Gemeinschaft realisiert wird.
In der Praxis setzt TEIKEI auf ein System, das folgende Bausteine beinhaltet:
Hierbei ist der entscheidende Punkt, dass die „letzte Meile“ – die Abfüllung in ein ≤5 l-Gebinde – nicht vom Versender, sondern von der Gemeinschaft übernommen wird.
Gespräche mit Behörden und Rückmeldungen aus dem Netzwerk zeigen:
Es ist aus juristischer Perspektive nicht verboten, wenn eine Gemeinschaft ein größeres Fass oder einen Kanister erhält und daraus dann vor Ort Abfüllungen in ≤5 l-Einheiten vornimmt.
Voraussetzungen:
👉 Wichtig: Der TEIKEI-Ansatz fordert keine Gesetzesumgehung, sondern nutzt den vorhandenen Spielraum innerhalb der EU-Verordnung – unter Einbezug von Verantwortung, Transparenz und Gemeinschaft.
Warum dürfen keine 17-Liter-Kanister direkt an Endverbraucher:innen verkauft werden?
→ Weil laut Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 nur Verpackungen bis max. 5 Liter erlaubt sind – damit die Echtheit des Olivenöls gewährleistet bleibt.
Wie kann ich trotzdem ein Fass bekommen?
→ Nur durch die Anmeldung einer Gemeinschaft, die als rechtlicher Rahmen für die Verteilung dient.
Was ist ein Endgebinde?
→ Das Gefäß, das direkt beim Mitglied ankommt. Es muss ≤5 Liter groß sein und korrekt etikettiert sein.
Macht sich TEIKEI strafbar?
→ Nein. Der Umgang erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung. Es wird kein Verkauf an Endverbraucher:innen größer 5 l durchgeführt.
TEIKEI denkt Gesetz und Verantwortung neu: Statt anonymem Massenvertrieb setzen wir auf Verantwortungsgemeinschaften, Transparenz und klimafreundliche Logistik. Das Gesetz schützt vor Missbrauch – nicht vor Innovation.
Wenn wir Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelethik ernst nehmen, dann sind wir nicht das Problem, sondern Teil der Lösung.
👉 Werde Teil dieser Bewegung – gründe eine Gemeinschaft, fülle solidarisch ab und mach Verpackung überflüssig.
➡️ Gemeinschaft anmelden
↑ Eine Ebene höher: Hintergrundwissen
Von Felix Schröder, mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
Fassung vom 10. Oktober 2026 · Erstellt am 29. Mai 2025
Fragen oder Hinweise? support@teikei.us