Ein Verein kann aufgelöst werden, wenn:
- der Zweck erfüllt ist
- die Mitgliederversammlung dies beschließt
Der Förderverein wird aufgelöst, wenn:
- die Genossenschaft gegründet ist
- die Übergangsphase abgeschlossen ist
- der Förderzweck erfüllt wurde
- Beschluss der Mitgliederversammlung
- Dokumentation im Protokoll
- Begleichung aller Verbindlichkeiten
- Verteilung des verbleibenden Vermögens
Wichtig:
Das Vermögen darf nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
Typische Lösung:
- Übertragung an die Genossenschaft
- oder an eine vergleichbare gemeinnützige Struktur
- Abschlussrechnung erstellen
- Dokumentation archivieren
Die Vermögensverwendung muss bereits in den Statuten geregelt sein.