Im Gespräch mit der Stiftung Freie Gemeinschaftsbank wurde deutlich, dass TEIKEI die gemeinnützigen Entwicklungsaufgaben und den wirtschaftlichen Betrieb klarer voneinander trennen muss.
Diese Trennung ist Voraussetzung dafür, dass Fördermittel, Spenden oder ein möglicher Projektfonds nachvollziehbar und zweckgebunden eingesetzt werden können.
Zur gemeinnützigen Entwicklungsarbeit gehören Aufgaben, die dem Aufbau gemeinschaftlich getragener Versorgungsstrukturen dienen.
Dazu zählen insbesondere:
Diese Aufgaben dienen nicht dem direkten Warenhandel, sondern dem Aufbau einer Struktur, die gemeinschaftlich getragene Versorgung ermöglicht.
Zum wirtschaftlichen Betrieb gehören alle Aufgaben, die unmittelbar mit Warenfluss, Logistik und operativer Abwicklung verbunden sind.
Dazu zählen insbesondere:
Diese Aufgaben müssen wirtschaftlich tragfähig organisiert werden und dürfen nicht mit gemeinnützigen Mitteln vermischt werden.
Die zentrale Trennlinie lautet:
Diese Trennung muss in allen weiteren Dokumenten, Fördergesuchen und Statuten berücksichtigt werden.
Der Förderverein darf nur jene Aufgaben tragen, die eindeutig dem gemeinnützigen Zweck dienen.
Er darf nicht dazu dienen, laufenden Warenhandel, operative Logistik oder wirtschaftliche Verbindlichkeiten des bestehenden Betriebs zu finanzieren.
Noch zu klären ist: