Dieser Leitfaden beschreibt den Übergang von der bisherigen persönlich getragenen Aufbauphase hin zu einer gemeinnützig getragenen Infrastruktur.
Im Mittelpunkt steht die Agora als gemeinsamer Koordinations- und Infrastrukturraum für gemeinschaftlich organisierte Versorgung.
Der Leitfaden soll sichtbar machen,
- welche Aufgaben bereits bestehen,
- welche Verantwortung derzeit noch persönlich oder einzelunternehmerisch getragen wird,
- welche Aufgaben zur gemeinnützigen Infrastruktur gehören,
- welche Aufgaben beim wirtschaftlichen Betrieb bleiben,
- und welche Schritte notwendig sind, damit daraus eine tragfähige Trägerstruktur entstehen kann.
Ziel ist nicht, die bisherige Aufbauarbeit zu ersetzen.
Ziel ist, sie so zu ordnen, dass sie langfristig gemeinschaftlich, rechtlich sauber und finanziell tragfähig getragen werden kann.
Die Agora ist aus realer Praxis entstanden.
In der Aufbauphase wurden viele Aufgaben gleichzeitig getragen:
- Aufbau von Beziehungen zu Höfen, Gemeinschaften und Produzent:innen
- operative Koordination von Ernteanteilen, Bestellungen, Mengen und Lieferungen
- Entwicklung digitaler Werkzeuge und Schnittstellen
- Dokumentation von Wissen, Prozessen und Standards
- Community Support und Aufbau von Gemeinschaften
- Reisen, Schulungen, Workshops und Vernetzungstreffen
- europäische Aufbauarbeit und Kooperation
- wirtschaftliche Vorfinanzierung und Risikoübernahme
- rechtliche, organisatorische und technische Klärung
Diese Bündelung war in der Aufbauphase möglich und teilweise notwendig.
Langfristig ist sie jedoch nicht tragfähig.
Persönliche Verantwortung, gemeinnützige Infrastruktur, operative Marktplatzprozesse und wirtschaftliche Warenflüsse müssen künftig klarer voneinander getrennt werden.
Die Agora soll künftig als gemeinnützige Infrastruktur geführt und weiterentwickelt werden.
Sie schafft die Grundlagen, damit Höfe, Gemeinschaften, Abholorte, Ernährungsregionen und Projekte ihre Versorgung sichtbar, abgestimmt und gemeinschaftlich organisieren können.
Der TEIKEI Fond soll diese Infrastruktur finanzierbar machen.
Wirtschaftliche Akteure bleiben eigenständig.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Länder-Agora-Strukturen
- Agora Marktplätze
- Höfe und Hofgemeinschaften
- SoLaWis
- Genossenschaften
- Projektgesellschaften
- einzelne Versorgungsprojekte wie Olivenöl, Obstkisten oder Datteln
Die gemeinnützige Struktur besitzt oder steuert diese Akteure nicht.
Sie schafft Werkzeuge, Standards, Dokumentation, Koordination, Bildungsräume und Governance, damit sie besser zusammenarbeiten können.
Die Transformation folgt einem einfachen Prinzip:
Gemeinsame Infrastruktur wird gemeinnützig getragen.
Operativer Warenhandel bleibt wirtschaftlich eigenständig.
Persönliche Verantwortung aus der Aufbauphase wird schrittweise entlastet und institutionell geordnet.
Das bedeutet:
- Die Agora wird als gemeinsame Infrastruktur sichtbar.
- Der Agora Marktplatz bleibt die operative wirtschaftliche Ebene.
- Länder-Agora-Strukturen können je nach Land eigene Rechtsformen erhalten.
- Einzelne Projekte bleiben eigenständig.
- Fördermittel dürfen nicht unklar in Warenhandel, Wareneinkauf oder operative Marktplatzrisiken fließen.
- Aufbauarbeit, Community Support, Dokumentation, Softwareentwicklung, Bildungsarbeit und Koordination sollen künftig nicht mehr aus persönlichen Mitteln oder einzelnen Warenprojekten getragen werden müssen.
¶ 1. Bestandsaufnahme
Zuerst werden alle bestehenden Aufgaben, Strukturen, Rechte, Kosten und Verantwortlichkeiten erfasst.
Dazu gehören:
- bestehende Agora Marktplätze
- laufende und vorbereitete Warenflüsse
- aktive und vorbereitete Ernährungsregionen
- vorhandene Software und Nutzungsrechte
- bestehende Dokumentation
- offene Verbindlichkeiten und Defizite
- laufende Entwicklerleistungen
- Community Support
- Reisen, Workshops, Schulungen und Vernetzungstreffen
- persönliche Vorleistungen
- operative Verpflichtungen
- rechtliche Beziehungen zu Höfen, Dienstleister:innen und Projekten
Ziel der Bestandsaufnahme ist Klarheit.
Es soll sichtbar werden, was bereits besteht und was künftig welcher Ebene zugeordnet werden muss.
Im zweiten Schritt werden alle Aufgaben einer Ebene zugeordnet.
Unterschieden wird zwischen:
- gemeinnütziger Agora-Infrastruktur
- TEIKEI Fond
- Agora Marktplatz
- Länder-Agora-Strukturen
- eigenständigen Projekten
- persönlicher Verantwortung aus der Aufbauphase
Zur gemeinnützigen Agora-Infrastruktur gehören insbesondere:
- digitale Werkzeuge und Schnittstellen
- Dokumentation und Standards
- Community Support
- Aufbau von Gemeinschaften
- Aufbau von Ernährungsregionen
- Bildungsarbeit und Akademie
- Praxisforschung
- europäische Vernetzung
- Governance-Entwicklung
- Förderlogik und Mittelverwendung
- rechtliche Trennung zwischen Infrastruktur und Warenhandel
Zum wirtschaftlichen Betrieb gehören insbesondere:
- Einkauf von Lebensmitteln
- Verkauf von Ernteanteilen
- Bestellungen
- Zahlungen
- operative Logistik
- Lagerhaltung
- konkrete Warenflüsse
- wirtschaftliche Verantwortung einzelner Projekte
Im dritten Schritt wird die Trennung rechtlich, finanziell und organisatorisch vorbereitet.
Es wird klar unterschieden zwischen:
- Agora als gemeinnütziger Infrastruktur
- TEIKEI Fond als Finanzierungsstruktur
- Agora Marktplatz als operativer wirtschaftlicher Ebene
- Länder-Agora als möglicher Struktur je Land oder Region
- eigenständigen Projekten innerhalb der Agora Marktplätze
- persönlicher Verantwortung aus der bisherigen Aufbauphase
Diese Trennung ist notwendig, damit Fördermittel nachvollziehbar eingesetzt werden können.
Sie ist auch notwendig, damit operative Warenflüsse nicht dauerhaft auf persönlicher Vorleistung, hohen Margen oder Überlastung beruhen.
Die bisherige Aufbauarbeit wurde teilweise persönlich, teilweise über operative Warenprojekte und teilweise durch Vorleistungen getragen.
Diese Logik soll schrittweise beendet werden.
Künftig sollen Infrastrukturaufgaben über den TEIKEI Fond oder eine gemeinnützige Trägerstruktur finanziert werden, sofern sie dem Aufbau der Agora dienen.
Dazu gehören insbesondere:
- Entwicklerleistungen
- technische Weiterentwicklung
- Community Support
- Aufbau von Gemeinschaften
- Produzentenbegleitung
- Reisen zu Höfen und Netzwerkpartner:innen
- Schulungen und Workshops
- Dokumentation und Wiki
- europäische Koordination
- Fördergespräche und Konzeptentwicklung
- Aufbau von Governance und Trägerstruktur
Diese Aufgaben sind keine Nebenkosten einzelner Warenflüsse.
Sie bilden die gemeinsame Infrastruktur, auf der unterschiedliche Projekte, Länder-Agora-Strukturen und Agora Marktplätze aufbauen können.
Für die gemeinnützige Struktur müssen Entscheidungswege definiert werden.
Zu klären ist insbesondere:
- Wer verantwortet den TEIKEI Fond?
- Wer entscheidet über Mittelverwendung?
- Wer prüft Förderfähigkeit?
- Wer dokumentiert Entscheidungen?
- Wer berichtet gegenüber Förder:innen oder Stiftungen?
- Wer kontrolliert, dass Mittel nicht in den operativen Warenhandel fließen?
- Wer trägt Verantwortung für Software, Dokumentation und Standards?
- Wie werden Höfe, Gemeinschaften und Projekte beteiligt?
Governance bedeutet hier nicht zentrale Kontrolle.
Governance bedeutet nachvollziehbare Verantwortung, transparente Entscheidungen und klare Zuständigkeiten.
Förderfähige und nicht förderfähige Kosten müssen klar voneinander getrennt werden.
Förderfähig können insbesondere sein:
- Aufbau und Weiterentwicklung der Agora-Infrastruktur
- digitale Werkzeuge und Schnittstellen
- Dokumentation und Standards
- Community Support
- Bildungsarbeit und Akademie
- Praxisforschung und Pilotvorhaben
- Aufbau von Ernährungsregionen
- europäische Vernetzung
- Rechts- und Strukturklärung
- Aufbau einer Trägerstruktur
Nicht förderfähig über die gemeinnützige Struktur sind grundsätzlich:
- Wareneinkauf
- operative Handelsverluste
- laufende Lager- und Logistikkosten einzelner Warenflüsse
- private Ausgaben
- wirtschaftliche Risiken einzelner Projekte
- Kosten, die eindeutig einem operativen Warenhandel zugeordnet werden müssen
Grenzfälle müssen dokumentiert und entschieden werden.
Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Rechtsform die Agora und der TEIKEI Fond langfristig tragen kann.
Möglich sind je nach Land und Zweck unter anderem:
- gemeinnütziger Verein
- Stiftungslösung
- gemeinnützige Genossenschaft
- gemeinnützige GmbH
- Fonds unter bestehender Stiftung
- andere geeignete Trägerform
Dabei muss berücksichtigt werden:
- Gemeinnützigkeit
- internationale oder europa-regionale Zusammenarbeit
- Sitz und Verantwortung in der Schweiz
- Beziehung zu Länder-Agora-Strukturen
- Trennung von Infrastruktur und Warenhandel
- Umgang mit Software, Wissen und Dokumentation
- Entscheidungswege und Mittelverwendung
Ein zentraler Teil der Transformation ist die Entlastung persönlicher Verantwortung.
Wissen, Prozesse, Entscheidungen und laufende Aufgaben sollen schrittweise aus der Einzelverantwortung in institutionelle Strukturen überführt werden.
Dazu gehören:
- Dokumentation vorhandener Prozesse
- Klärung von Software- und Nutzungsrechten
- Übergabe von Kommunikations- und Supportaufgaben
- Aufbau eines verantwortlichen Teams
- Klärung von Rechnungswegen für Entwickler:innen und Dienstleister:innen
- Zuordnung von laufenden Aufgaben zur gemeinnützigen Struktur oder zum operativen Bereich
- transparente Behandlung bestehender Vorleistungen und Defizite
Persönliche Aufbauarbeit soll nicht unsichtbar bleiben.
Sie soll sichtbar gemacht, geordnet und in eine tragfähige Struktur überführt werden.
Für die nächste Phase sind insbesondere drei Fragen zentral:
- Wer ist ein realistischer Geldgeber für die Startphase des TEIKEI Fond?
Dabei geht es darum, die Aufbauphase zu stabilisieren, das bestehende Defizit sichtbar zu machen und jene Aufgaben zu finanzieren, die bisher persönlich oder über operative Warenprojekte getragen wurden.
- Wer übernimmt Verantwortung in der Schweiz gegenüber dem Fonds?
Zu klären ist, wer den Fonds verantwortet, wer gegenüber einer Stiftung oder Förderstruktur ansprechbar ist und wie diese Verantwortung rechtlich und organisatorisch gefasst wird.
- Wie werden Entscheidungen über Mittelverwendung getroffen?
Zu klären ist, nach welchen Prinzipien Gelder verteilt werden, wer darüber entscheidet, wie Förderfähigkeit geprüft wird und wie verhindert wird, dass gemeinnützige Mittel unklar in operativen Warenhandel fließen.
Am Ende der Transformation soll die Agora als gemeinnützige Infrastruktur erkennbar, prüfbar und tragfähig sein.
Der TEIKEI Fond soll die Finanzierung dieser Infrastruktur ermöglichen.
Der Agora Marktplatz und einzelne Projekte sollen wirtschaftlich eigenständig arbeiten.
Persönliche Verantwortung aus der Aufbauphase soll geordnet, entlastet und institutionell überführt werden.
Das Ergebnis ist eine Struktur, in der:
- gemeinschaftliche Infrastruktur gemeinnützig getragen wird
- operative Warenflüsse wirtschaftlich eigenständig bleiben
- Software, Wissen und Standards nachvollziehbar zugeordnet sind
- Entwickler:innen, Community Support und Aufbauarbeit sauber beauftragt und bezahlt werden können
- Fördermittel transparent verwendet werden
- Höfe, Gemeinschaften und Ernährungsregionen verlässlich zusammenarbeiten können
So kann die Agora langfristig zu einer gemeinsamen Infrastruktur für Ernährungssouveränität, regionale Versorgung und europa-regionale Zusammenarbeit werden.