Dieser Abschnitt ergänzt die bisherigen Überlegungen zur Genossenschaft bei TEIKEI um die konkreten Fragen zu Mitgliedschaft, Geldeinlagen, Budget, Gewinnverwendung und Entscheidungslogik.
Er ist bewusst erklärend formuliert, um Orientierung zu geben –
nicht als fertiges Regelwerk, sondern als gemeinsam teilbare Denkarchitektur.
Genossenschafter:innen sind bei TEIKEI nicht automatisch alle Beteiligten.
Genossenschaft bedeutet nicht: „Alle machen alles“.
Genossenschafter:innen sind jene Akteure,
die dauerhaft Verantwortung für die Trägerschaft des Netzwerks übernehmen wollen.
Grundsätzlich denkbar sind:
- Personen oder Organisationen aus dem Kernkreis
- langfristig engagierte regionale Organisator:innen
- ggf. zentrale Infrastrukturakteure (z. B. Lager, Logistik)
- später auch Produzent:innen oder Produzent:innen-Kooperativen,
wenn sie diese Rolle bewusst einnehmen möchten
Nicht jede mitwirkende Person muss Genossenschafter:in sein.
Mitwirkung und Mitgliedschaft sind zwei unterschiedliche Ebenen.
Eine Geldeinlage ist bei TEIKEI kein Investment im klassischen Sinn,
sondern ein Beitrag zur gemeinsamen Trägerschaft.
Mit der Einlage werden finanziert:
- gemeinsame Infrastruktur (z. B. Plattform, IT, Verwaltung)
- rechtliche und organisatorische Grundkosten
- Aufbau und Sicherung gemeinsamer Vermögenswerte
- Rücklagen für Stabilität und Krisen
Die Einlage:
- verschafft keine Mehrstimmrechte,
- bedeutet keine direkte Renditeerwartung,
- ist Ausdruck von Mitverantwortung.
TEIKEI denkt bewusst in verschiedenen Beteiligungsformen, nicht in einem Einheitsmodell.
Einzelpersonen (z. B. aus Kernkreis oder Regionen)
können Genossenschaftsanteile zeichnen.
- Ein Anteil = eine Stimme
- mehrere Anteile = keine zusätzlichen Stimmen
- zusätzliche Anteile können aber Kapitalbindung erhöhen, nicht Macht
Organisationen können Mitglied der Genossenschaft werden, z. B.:
- regionale Vereine
- Produzent:innen-Kooperativen
- Träger von Sammel- oder Verteillagern
In diesem Fall:
- vertritt die Organisation ihre Mitglieder nach innen,
- hält einen oder wenige Genossenschaftsanteile,
- und bringt ihre Perspektive gebündelt ein.
So bleibt die Genossenschaft überschaubar
und trotzdem vielfältig.
Wichtig:
Nicht jede gegründete Gemeinschaft führt automatisch zu einem Genossenschaftsanteil.
Ein:e Organisator:in:
- übernimmt operative Verantwortung auf regionaler Ebene,
- muss aber nicht zwingend Genossenschafter:in sein.
Möglichkeiten sind:
- rein operative Rolle ohne Kapitalbindung
- späterer Eintritt in die Genossenschaft
- Beteiligung über einen regionalen Verein oder Zusammenschluss
TEIKEI trennt bewusst:
Organisation von Gemeinschaften
und
Trägerschaft des Gesamtsystems.
Produzent:innen sind zentrale Akteure bei TEIKEI –
aber nicht automatisch Teil der Trägerschaft.
Mögliche Modelle:
- Produzent:innen bleiben Vertragspartner:innen, keine Genossenschafter:innen
- Produzent:innen-Kooperativen beteiligen sich als Organisation an der Genossenschaft
- einzelne Produzent:innen übernehmen bewusst zusätzlich eine Trägerrolle
Entscheidend ist:
- Möchte jemand mitgestalten, oder
- mittragen?
Beides ist wertvoll, aber nicht identisch.
TEIKEI verfolgt keine klassische Gewinnmaximierung.
Grundsätzlich gilt:
- Gewinne sind Mittel zur Stabilisierung und Weiterentwicklung,
- nicht primär zur Ausschüttung.
Mögliche Verwendungen von Überschüssen:
- Aufbau von Rücklagen
- Investitionen in Infrastruktur
- Unterstützung von Regionen oder Produzent:innen
- teilweise Rückvergütung an Mitglieder (z. B. nutzungsabhängig)
Ob und in welcher Form Gewinne ausgeschüttet werden:
- entscheidet die Genossenschaft im Rahmen ihrer Satzung,
- orientiert sich an Nutzung und Beitrag,
- nicht an Kapitalhöhe.
TEIKEI unterscheidet klar zwischen Budgethoheit und operativer Entscheidung.
Die Genossenschaft:
- beschließt Jahresrahmen,
- genehmigt Budgets,
- kontrolliert Transparenz und Zweckbindung.
Sie entscheidet nicht über Einzelrechnungen oder operative Ausgaben.
Der Kernkreis:
- verantwortet die strategische Mittelverwendung,
- priorisiert Investitionen im Rahmen des Budgets,
- ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Genossenschaft.
Operative Kreise:
- arbeiten mit zugewiesenen Budgets,
- entscheiden selbstständig im Rahmen ihres Mandats,
- berichten transparent über Mittelverwendung.
Regionen:
- finanzieren sich teilweise selbst (z. B. über Beiträge, Umlagen),
- und sind nicht automatisch budgetabhängig vom Zentrum.
Abmachungen entstehen bei TEIKEI nicht primär durch Abstimmung,
sondern durch klare Vereinbarungen zwischen Ebenen.
Das bedeutet:
- Satzung regelt Grundfragen
- Geschäftsordnungen regeln Mandate
- Verträge regeln operative Beziehungen
- Konsent regelt laufende Entscheidungen
So bleibt klar:
- wer wofür verantwortlich ist,
- wer entscheidet,
- und wo Mitwirkung endet und Trägerschaft beginnt.
Nicht alle, die bei TEIKEI mitwirken,
müssen Genossenschafter:innen sein.
Aber alle, die Genossenschafter:innen sind,
übernehmen Verantwortung für das Ganze.
Kapital folgt bei TEIKEI der Verantwortung –
nicht umgekehrt.
Die Genossenschaft ist kein Sammelbecken,
sondern ein tragender Kreis,
der dem Netzwerk Stabilität gibt,
damit Vielfalt möglich bleibt.