Die Vorbereitung der Statuten für eine zukünftige TEIKEI Dachgenossenschaft ist mehr als ein juristischer oder organisatorischer Schritt. Sie ist Teil einer grundlegenden Frage: Welche Form braucht eine gemeinschaftsgetragene, europa-regionale Struktur, damit sie Menschen dient, Verantwortung fair verteilt und langfristig tragfähig bleibt?
TEIKEI versteht sich nicht als gewöhnliches Unternehmen und auch nicht als reine Vertriebsstruktur. TEIKEI ist eine zivilgesellschaftliche Bewegung, die durch gemeinschaftliches Handeln und innovative Strukturen eine neue Architektur für die Wirtschaft ermöglicht. Wenn eine Genossenschaft daraus hervorgeht, dann sollte sie nicht nur handlungsfähig sein, sondern auch die Werte, Beziehungen und Lernwege abbilden, aus denen das Netzwerk gewachsen ist.
Noch bevor konkrete Paragraphen formuliert werden, braucht es ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Grundsätze in den Statuten verankert werden sollen. Denn Statuten regeln nicht nur Zuständigkeiten und Verfahren. Sie prägen auch, wie Macht verteilt wird, wie Konflikte bearbeitet werden, wie Beteiligung möglich wird und welche Kultur sich im Inneren einer Organisation entfalten kann.
Dieser Beitrag sammelt deshalb vorbereitende Leitgedanken. Er soll Orientierung geben, Gespräche ermöglichen und Menschen ansprechen, die Lust haben, an einer solchen Struktur mitzuwirken.
Eine TEIKEI Dachgenossenschaft könnte in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen für:
Dabei geht es nicht darum, eine zentrale Machtinstanz zu schaffen. Im Gegenteil: Die Herausforderung besteht darin, eine Rechtsform so zu gestalten, dass sie Koordination ermöglicht, ohne lebendige Vielfalt zu ersticken.
TEIKEI braucht Strukturen, in denen Verantwortung verbindlich übernommen werden kann. Gleichzeitig sollen diese Strukturen verhindern, dass einzelne Personen oder kleine Gruppen dauerhaft zu viel Entscheidungsmacht ansammeln.
Mögliche Konsequenzen für die Statutenarbeit:
Eine Genossenschaft ist nur dann im TEIKEI-Sinne stimmig, wenn sie nicht nur formal offen ist, sondern echte Beteiligung ermöglicht. Dazu gehört die Frage, wer Mitglied werden kann, wie Mitwirkung ausgestaltet wird und wie unterschiedliche Formen des Beitragens anerkannt werden.
Zu bedenken sind unter anderem:
Damit Entscheidungen tragfähig, lernfähig und anschlussfähig bleiben, braucht es unterschiedliche Perspektiven in den Organen und Gremien. Dazu gehören fachliche, regionale, soziale und auch geschlechtliche Perspektiven.
Eine künftige Genossenschaft sollte deshalb nicht nur über Kompetenzen und Zuständigkeiten sprechen, sondern auch über Repräsentation und Zugänglichkeit. Es stellt sich die Frage, wie sich verhindern lässt, dass Leitungsgremien ungewollt zu einseitig zusammengesetzt sind.
Ein möglicher Grundsatz könnte sein:
Dabei wird ausdrücklich angestrebt, dass Frauen in diesen Strukturen nicht nur vertreten sind, sondern in relevanter Weise mitwirken können. Als Richtwert gilt, dass der Anteil von Frauen in Führungsebenen und entscheidungsrelevanten Gremien im Bereich von mindestens 30 % bis hin zu 50 % liegen soll.
Dieser Rahmen versteht sich nicht als starre Vorgabe, sondern als bewusste strukturelle Zielsetzung. Er soll dazu beitragen, einseitige Zusammensetzungen zu vermeiden und unterschiedliche Perspektiven systematisch einzubeziehen.
Ob und in welcher Form dieser Anspruch später verbindlich – etwa durch Mindestanteile, Zielgrößen oder andere Mechanismen – in den Statuten verankert wird, ist Teil des weiteren gemeinsamen Aushandlungsprozesses.
Entscheidend ist zunächst der Grundsatz, dass Vielfalt, insbesondere auch in Bezug auf Geschlechterverhältnisse, nicht dem Zufall überlassen wird, sondern als integraler Bestandteil der Organisationsgestaltung verstanden wird.
Wenn Menschen gemeinsam tragen, investieren, organisieren und Verantwortung übernehmen, dann brauchen sie Einblick in relevante Prozesse. Transparenz schafft Vertrauen, beugt Konflikten vor und stärkt die gemeinsame Lernfähigkeit.
Für die Statutenarbeit bedeutet das unter anderem:
TEIKEI ist in Bewegung. Regionen entwickeln sich unterschiedlich. Neue Projekte entstehen. Manche Prozesse müssen sich erst in der Praxis bewähren. Deshalb sollte die Genossenschaft nicht zu eng und nicht zu starr gebaut werden.
Wichtig wäre eine Form, die:
Eine Genossenschaft muss wirtschaftlich tragfähig sein. Gleichzeitig darf wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nicht losgelöst von den sozialen, ökologischen und kulturellen Grundsätzen verstanden werden, aus denen TEIKEI seine Kraft bezieht.
Die Statuten sollten deshalb nicht nur Eigentum, Haftung und Organe regeln, sondern auch den Sinn der Organisation sichtbar machen:
Neben Fragen von Eigentum, Mitwirkung und Entscheidungsstrukturen stellt sich auch die Frage nach inneren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Eine zukünftige Genossenschaft sollte darauf achten, dass sich innerhalb der Organisation keine extremen Einkommensunterschiede entwickeln, die dem gemeinschaftlichen Anspruch widersprechen.
Ein möglicher Grundsatz könnte sein:
Ob und in welcher Form dieses Verhältnis konkret definiert wird (z. B. durch Faktoren, Bandbreiten oder Orientierungswerte), ist Teil der weiteren Ausarbeitung.
Entscheidend ist zunächst der Grundsatz, dass wirtschaftliche Unterschiede innerhalb der Struktur bewusst gestaltet werden – und nicht unreflektiert entstehen.
Die Frage nach der passenden Rechtsform steht in engem Zusammenhang mit einer tieferen Verschiebung im TEIKEI-Netzwerk:
👉 Von der Ernteanteil-Logik zur sorgenden Infrastruktur im TEIKEI-Netzwerk
Dort wird beschrieben, warum es langfristig nicht nur um einzelne Ernteanteile geht, sondern um den Aufbau einer gemeinschaftlich getragenen Infrastruktur, die Versorgung, Risiko und Entwicklung miteinander verbindet.
Die Statuten der Genossenschaft sollten diese Entwicklung nicht ersetzen, sondern ihr einen tragfähigen Rahmen geben.