📌 So ist es (seit 20. Oktober 2026): Jede Gemeinschaft hat eine feste Liefermenge. Sie wird mit der Gemeinschaft vereinbart und ergibt sich aus den Kosten der nationalen Zustellung an ihren Abholort.
So liest Du das Bild: Lies von oben nach unten. Die Beträge sind ein Rechenbeispiel; die Zustellkosten und die Liefermenge Eurer Gemeinschaft sind andere.
Kosten der Zustellung: Für Euren Abholort ermittelt TEIKEI mit Dachser den Mindestbetrag einer nationalen Zustellung. Er hängt vom Abholort ab; im Beispiel sind es 80 €.
Eure feste Liefermenge: Im Beispiel 80 € ÷ 0,57 € = 140,4 kg, aufgerundet auf volle Kisten: 18 Kisten à 8 kg = 144 kg = 0,25 Paletten. Diese Liefermenge wird mit Euch vereinbart und gilt fest.
Bestellungen im Liefermonat zusammenzählen: Alle Bestellungen des Liefermonats zählen, auch die der Untergemeinschaften. Die Gemeinschaftsseite in der Agora zeigt, was noch fehlt.
Bis zum Bestellstichtag erreicht?
Ja (5a): Die Lieferung findet statt. Im Beispiel decken 144 kg × 0,57 € = 82,08 € die 80 € Zustellkosten.
Nein (5b): Nach dem Stichtag wird entschieden: liefern, mit einer Nachbargemeinschaft bündeln oder auf den nächsten Liefermonat verschieben (Mindestbestellmenge nicht erreicht).
Zweites Beispiel: 127 € ÷ 0,57 € = 222,8 kg, aufgerundet 28 Kisten = 224 kg = 0,39 Paletten. Eine Palette sind 72 Kisten à 8 kg = 576 kg. Der Grundpreis von 0,57 € gilt für die nationale Zustellung in Deutschland; in der Schweiz 0,43 CHF je kg (250 CHF je Palette ÷ 576 kg).
Eine Lieferung an Eure Gemeinschaft kostet für die nationale Zustellung einen Mindestbetrag, zum Beispiel 80 € oder 127 €. Diesen Betrag ermittelt TEIKEI mit dem Logistikpartner Dachser für Euren Abholort.
Alle Bestellungen eines Liefermonats werden zusammengezählt, in Kilogramm. Jedes bestellte Kilogramm trägt mit dem Grundpreis der nationalen Zustellung zu diesen Kosten bei: 0,57 € pro Kilogramm in Deutschland, 0,43 CHF pro Kilogramm in der Schweiz (250 CHF je Palette ÷ 576 kg) (Preisfindung nat. Logistik Deutschland).
Die Lieferung ist gedeckt, wenn gilt:
bestellte Kilogramm im Liefermonat × Grundpreis je kg ≥ Mindestkosten der Zustellung
Daraus ergibt sich Eure Liefermenge:
Liefermenge = Mindestkosten der Zustellung ÷ Grundpreis je kg, aufgerundet auf volle Kisten
Mindestkosten der Zustellung
Rechnung
Liefermenge
in Paletten
80 €
80 € ÷ 0,57 € = 140,4 kg
18 Kisten à 8 kg = 144 kg
0,25
127 €
127 € ÷ 0,57 € = 222,8 kg
28 Kisten à 8 kg = 224 kg
0,39
Schweiz: 80 CHF
80 CHF ÷ 0,43 CHF = 186,0 kg
24 Kisten à 8 kg = 192 kg
0,33
Alle Zeilen sind Rechenbeispiele.
Eine Palette entspricht 72 Kisten à 8 kg, also 576 kg. In der Agora steht die Liefermenge in Paletten.
Die Liefermenge wird beim Aufbau Eurer Gemeinschaft mit Euch vereinbart und gilt dann fest.
Gezählt werden alle Bestellungen eines Liefermonats, auch die von Untergemeinschaften, die über Euren Abholort beliefert werden.
Die Gemeinschaftsseite in der Agora zeigt, wie viele Kisten bis zur Liefermenge noch fehlen.
Wird die Liefermenge bis zum Bestellstichtag nicht erreicht, wird nach dem Stichtag entschieden: liefern, mit einer Nachbargemeinschaft bündeln oder auf den nächsten Liefermonat verschieben. Was das für Dich heißt: Mindestbestellmenge nicht erreicht.
Bis Oktober 2026 nannte das Wiki mehrere Regeln nebeneinander: eine ganze Palette mit 70 Kisten, eine Palette oder 100 Kisten, eine Staffel ab 16 Kisten, eine Lieferentscheidung ab 80 % einer Zielmenge mit höchstens 25 € Verlust (Threshold Lieferung) und ungefähre Richtwerte je Region. Diese Regeln gelten nicht mehr.
Die Richtwerte ab Februar 2026 lagen je Region zwischen 20 und 32 Kisten:
↑ Eine Ebene höher: Lieferprozesse
Von Felix Schröder, mit Unterstützung von KI (ChatGPT, Claude)
Erstellt am 12. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026
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