TEIKEI Netzwerk › Züchter:innen, Höfe und Produzent:innen › Saatgut und Züchtung · 4 Min. Lesezeit
Am Anfang jeder einjährigen Kultur steht ein Samenkorn. Welche Sorte auf dem Feld wächst, entscheidet mit über Geschmack, Ertrag, Widerstandskraft und darüber, ob ein Hof im nächsten Jahr aus der eigenen Ernte wieder aussäen kann.
Diese Seite beschreibt, wie Sorten entstehen, erhalten und vermehrt werden und wer diese Arbeit trägt.
Alle drei Arbeiten brauchen Fläche, Zeit, Wissen und Geduld. Sie geschehen auf Höfen, in Züchtungsinitiativen, in Saatgutbetrieben und in Gärten.
Bei samenfesten Sorten entstehen aus den Samen wieder Pflanzen, die dem Sortentyp entsprechen. Man nennt sie auch samenecht oder offen abblühend. Ein Teil der Ernte kann aufbewahrt und im folgenden Jahr wieder ausgesät werden (Kultursaat).
Bei Hybridsorten sind die Nachkommen uneinheitlich und weniger leistungsfähig. Das Saatgut wird deshalb jedes Jahr neu gekauft (Wirz, Kunz, Hurter 2017).
Samenfeste Sorten gelten als Grundlage der Vielfalt auf dem Acker. Sie können sich über die Jahre an einen Ort anpassen und lassen die Höfe selbst entscheiden, ob sie Saatgut kaufen oder gewinnen.
Saatgut ist zugleich dreierlei: ein Wirtschaftsgut, das verkauft wird, ein Rechtsgut, das als Sorte geschützt sein kann, und ein Kulturgut, in dem das Wissen vieler Generationen steckt (Wirz, Kunz, Hurter 2017).
Züchtungsinitiativen. Der gemeinnützige Verein Kultursaat erhält bewährte samenfeste Gemüsesorten, züchtet neue offen abblühende Sorten und betreibt Züchtungsforschung auf ökologisch und biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betrieben.
Erhaltungsnetzwerke. Bei ProSpecieRara lagert Saatgut von über 1700 seltenen Gemüse-, Acker- und Zierpflanzensorten in einer Samenbibliothek. Über 500 ehrenamtliche Sortenbetreuer:innen bauen die Sorten im eigenen Garten an und senden Saatgut zurück.
Saatgutbetriebe. Fachbetriebe vermehren Saatgut in größeren Mengen und übernehmen die Erhaltungszüchtung für anspruchsvolle Kulturen. Für ProSpecieRara betreuen Partner wie Sativa Rheinau jährlich rund 15 Sorten.
Höfe. Viele Höfe gewinnen einen Teil ihres Saatguts selbst. Ein Beispiel aus dem Netzwerk ist Piluweri. Wie das im Anbau aussieht, beschreibt die Seite Einjährige Kultursysteme.
Im TEIKEI Netzwerk können Züchter:innen langfristig vom gesamten Netzwerk getragen werden: über einen minimalen Grundkostenbeitrag, den die Mitglieder monatlich zahlen und der an die Züchter:innen geht. Er ist ein eigener Beitrag, so minimal wie nur möglich, und trägt dazu bei, Saatgut und Züchtung zu stabilisieren.
Der Verkauf von Saatgut und Lizenzgebühren reichen für ökologische Züchtung nicht aus (Wirz, Kunz, Hurter 2017). Als weitere Wege werden genannt:
Begründet wird das damit, dass ökologische Züchtung zu weiteren Gemeingütern beiträgt, etwa zur Vielfalt auf dem Acker.
Europäische Union. Das Saatgutrecht wird neu geordnet. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wurden am 15. Juni 2026 abgeschlossen, der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments hat das Ergebnis am 15. Juli 2026 bestätigt. Die neuen Regeln sollen vier Jahre nach Inkrafttreten gelten, voraussichtlich ab Herbst 2030. Nach Darstellung von Arche Noah wird der Zugang für vielfältige Sorten leichter, der Tausch von Saatgut unter Bäuer:innen bleibt begrenzt (Stand Juli 2026).
Schweiz. Im Schweizer Biolandbau ist Biosaatgut je nach Kultur Pflicht, Regel oder Wunsch. Für den Anbau seltener Sorten zur Erhaltung der Sortenvielfalt gibt es Ausnahmen auf Antrag (bioaktuell.ch, Stand 2020).
↑ Eine Ebene höher: Saatgut und Züchtung
Von Felix Schröder, mit Unterstützung von KI (Claude)
Erstellt am 10. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026
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